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Ganz & Gastro

AGB.

Allgemeine
Geschäftsbedingungen.

Willkommen auf der AGB-Seite der Ganz & Gastro GmbH. Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für unsere gastronomischen Angebote und unsere Gäste von grosser Bedeutung sind. Unsere AGBs sorgen für klare Regelungen und schaffen Vertrauen, damit Ihr Besuch in unseren Restaurants oder bei unseren Catering-Dienstleistungen reibungslos verläuft. Erfahren Sie mehr über Reservierungen, Stornobedingungen und wichtige Details für Ihre Planung. Transparenz und Fairness stehen bei uns an erster Stelle – damit Ihr Genusserlebnis perfekt wird.

Inhalt.

Ganz & Gastro GmbH, Rüeggisingerstrasse 152, 6032 Emmen, Schweiz (CH), info@ganzundgastro.ch

Ganz & Gastro GmbH
Rüeggisingerstrasse 152
6032 Emmen Schweiz (CH)
info@ganzundgastro.ch

1. Geltungsbereich.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ganz & Gastro GmbH gelten als akzeptiert, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Ganz & Gastro GmbH schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote der Ganz & Gastro GmbH.

2. Angebote der
Ganz & Gastro GmbH.

Die Ganz & Gastro GmbH verkauft alle Dienstleistungen und Produkte eines Eventveranstalters, Gastro- und Hotelbetreiber an Kunden, welche zu Besuch kommen. Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine langfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Offerten, die schriftlich, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Termine und Vereinbarungen.

Die Ganz & Gastro GmbH verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Leistungen an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu erbringen, während der Kunde sich verpflichtet, diese Leistungen abzunehmen und zu bezahlen. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Ganz & Gastro GmbH liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. Die Ganz & Gastro GmbH, wie auch die Kunden verpflichten sich, über Verzögerungen so rasch wie möglich zu informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach den Grundsätzen im Event- und Gastgewerbe berechnet.

4. Vertragsabschluss.

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn Sie den Rechnungsbetrag überwiesen haben. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Bestellvorgang dazu verpflichtet sind, eine E-Mail einzugeben, auf die Sie Zugriff haben.

5. Vertragserfüllung.

Für Umfang und Ausführung der Leistung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Partien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Leistung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Lieferanten.

6. Zahlung.

Die Zahlung von Waren erfolgt per Twint und wir behalten uns zeitgleich das Recht vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten. Etwaige Kosten einer Geldtransaktion werden von Ihnen getragen.

7. Preise und Zahlungsbedingungen.

Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Die Mehrwertsteuer ist inbegriffen. Die Kunde ist verpflichtet, im Normalfall bar oder mit Kreditkarten zu bezahlen. Bezah­lung per Rechnung muss vorher einvernehmlich mit der Ganz & Gastro GmbH abgemacht werden. Alle Kosten werden ohne Abzug fällig. Die Ganz & Gastro GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist die Ganz & Gastro GmbH berechtigt, Schadenersatz zu verlan­gen. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Die Ganz & Gastro GmbH verpflichtet sich zur Sorgfalt und erbringt die Leistungen in einer guten Quali­tät. Es verpflichtet sie weiter zur sorgfältigen Auswahl der Produkte. Bei Mängeln an den erbrachten Leistungen gelten die Grundsätze des Event- und Gastgewerbes.

8. Eigentumsvorbehalt.

Bis zum vollständigen Eingang der Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Ganz & Gastro GmbH.

9. Haftung.

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nach den Vorgaben des Produkthaftungsgesetzes. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir grundsätzlich nur bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen. Sollte dies bei einer leichten Fahrlässigkeit nicht zutreffen, haften wir nur im Falle der Ver­letzung von vertragswesentlichen Pflichten. Als diese werden Pflichten verstanden, welche die Erfüllung der ordnungsgemässen Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut. Die Haftung bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist auf den für den erlittenen Schaden typischen Schadensersatz begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsabschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen mussten. Die hier vorliegende Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls zugunsten von unseren Erfüllungsgehilfen.

10. Allgemeines.

Anwendbares Recht ist das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist ausschliesslich der Kanton Luzern.