AGB
AGB Ganz und Gastro GmbH
Geltung der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ganz und Gastro GmbH gelten als akzeptiert, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Ganz und Gastro GmbH schriftlich bestätigt werden.
Angebote der Ganz und Gastro GmbH
Die Ganz und Gastro GmbH verkauft alle Dienstleistungen und Produkte eines Eventveranstalter, Gastro- und Hotelbetreiber an Kunden, welche zu Besuch kommen. Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine langfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Offerten, die schriftlich, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Alle mit dem Angebot abgegebenen bleiben Eigentum der Ganz und Gastro GmbH. Angaben, welche vom Lieferanten als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen. Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, per Fax oder E-Mail erklärt. Die Ganz und Gastro GmbH bestätigt die Annahme schriftlich, per Fax oder E-Mail.
Termine und Vereinbarungen
Die Ganz und Gastro GmbH verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Leistungen an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu erbringen, während der Kunde sich verpflichtet, diese Leistungen abzunehmen und zu bezahlen. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Ganz und Gastro GmbH liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. Die Ganz und Gastro GmbH, wie auch die Kunden verpflichten sich, über Verzögerungen so rasch wie möglich zu informieren, Allfälliger Schadenersatz wird nach den Grundsätzen im Event- und Gastgewerbe berechnet.
Vertragserfüllung
Für Umfang und Ausführung der Leistung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Partien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Leistung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Lieferanten.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Die Mehrwertsteuer ist inbegriffen. Die Kunde ist verpflichtet, im Normalfall bar oder mit Kreditkarten zu bezahlen. Bezahlung per Rechnung muss vorher einvernehmlich mit der Ganz und Gastro GmbH abgemacht werden.
Alle Kosten werden ohne Abzug fällig. Die Ganz und Gastro GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist die Ganz und Gastro GmbH berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.
Die Ganz und Gastro GmbH verpflichtet sich zur Sorgfalt und erbringt die Leistungen in einer guten Qualität. Es verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl der Produkte. Bei Mängeln an den erbrachten Leistungen gelten die Grundsätze des Event- und Gastgewerbes.
Allgemein
Anwendbares Recht und Gerichtsstand anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist ausschliesslich der Kanton Luzern.